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    Thema: BImSchV

Die neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz: BImSchV, ist in aller Munde. Sie ist zwar bereits seit Anfang 2010 in Kraft, jetzt aber wird es immer mehr akut für die Betreiber von alten Anlagen.

Haben Sie einen alten Kessel, der wegen der BImSchV raus muss?
Dann klicken Sie hier!

Auch für alle, die sich eine neue Heizungsanlage zulegen möchten, ist die BImSchV ein Thema. Denn viele günstige Kessel können seit ihrem Inkrafttreten in Deutschland leider nicht mehr zugelassen werden.

Es ist deshalb wichtig und notwendig, sich kurz mit den wichtigsten Neuerungen durch die BImSchV auseinander zu setzen:

Kurzüberblick (in neuem Fenster)

Auf unserer Website tragen alle Kessel, die die Anforderungen der neuen BImSchV erfüllen, ein entsprechendes Kennzeichen.

Insbesondere gibt es bei Vergaserkesseln mit unterem Abbrand in der Regel keine Probleme. Durch die hohen Verbrennungstemperaturen in der unteren Brennkammer werden Staub und CO zum grossen Teil weiteroxidiert und somit ihr Gehalt in den Abgasen reduziert.

Auch Holzpelletsanlagen erfüllen in der Regel die neuen Abgasnormen.

 

Anders sieht es bei Festbrennstoffkesseln mit oberem Abbrand aus, den klassischen Gusskesseln, aber auch “Allesfressern” aus Stahl. Bei ihnen überschreiten die Staub- und CO-Werte die Grenzwerte der BImSchV z.T. erheblich.
Will man sich einen solchen Kessel anschaffen, so gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Die Installation eines Filter-/Katalysator-Systems, das die Abgaswerte verbessert.
    Die  SPK-Kessel von NMT verfügen über einen patentierten Katalysator. Damit können die Anforderungen der neuen BImSchV erfüllt werden.
  • Von IBC gibt es inzwischen Gusskessel für Holzverbrennung (GK-1K öko, GK-5K öko) und für Festbrennstoffe (GK-1B öko, GK-21 B öko), die ohne Katalysator die BImSchV-Werte erfüllen.
  • Die Entscheidung für einen Holzvergaser aus Stahl oder Guss oder einen Kohle-Vergaser.
  • Ein Kessel unter 4 kW. Denn die BImSchV mit der Messpflicht gilt nur für Kessel ab 4 kW.
  • Es gibt eine ganze Reihe von Kesseln auf dem Markt, die als Pelletskessel zugelassen, gemessen und in Betrieb genommen werden, die jedoch technisch auch den Betrieb mit Scheitholz oder Kohle zulassen (ohne allerdings dafür gemessen werden zu müssen).
    Solche Anlagen dürften in diesem Zusammenhang an Interesse gewinnen. In unserem Sortiment sind dies:

Für alte Kessel, die wegen der BImSchV raus müssen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sie können nachträglich einen Katalysator ins Rauchrohr einbauen. Insbesondere gibt es einen Nachrüst-Katalysator für die alten DDR-Gusskessel vom Typ GK 20 / GK 21 u.ä. Damit kann allerdings nur die 1. Sufe der BImSchV erreicht werden.
  • Eine Möglichkeit, sich der Messpflicht zu entziehen, ist ein Kessel unter 4 kW. Dafür ist auch kein Pufferspeicher vorgeschrieben.
  • Alle unsere Komplett-Pakete sind prinzipiell so konzipiert, dass sie alles enthalten, was Sie benötigen, um die Verbindung zu Ihrer bestehenden Haus-Heizungsanlage herzustellen.
  • Falls Sie schon einen Pufferspeicher haben, können Sie unsere Kessel selbstverständlich auch alleine beziehen. Die Preise teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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